KI-Verordnung
KI-Kompetenz nach Art. 4 selbst umsetzen: der ehrliche 6-Schritte-Plan (und was er wirklich kostet)
Seit Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, Maßnahmen zum Aufbau der KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden. Seit dem 2. August 2026 läuft zudem die offizielle Marktüberwachung. Die gute Nachricht: Art. 4 lässt sich ohne Berater und ohne teure Tagesseminare erfüllen. Dieser Leitfaden zeigt die sechs Schritte, die dafür nötig sind, mit einer ehrlichen Schätzung, was sie an Zeit und Geld wirklich kosten.
Schritt 1: KI-Inventar erstellen (1 bis 2 Stunden)
Halten Sie fest, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Unternehmen tatsächlich genutzt werden, auch die inoffiziellen. In den meisten Betrieben existiert längst Schatten-KI: private ChatGPT-Konten, KI-Funktionen in der Bürosoftware, Übersetzungstools. Eine einfache Tabelle genügt: Werkzeug, Zweck, Kontotyp (privat oder Business), welche Daten eingegeben werden. Dieses Inventar ist die Grundlage für alles Weitere.
Schritt 2: Regeln festlegen (2 bis 4 Stunden)
Legen Sie schriftlich fest, was erlaubt ist, was eine Freigabe braucht und was tabu bleibt. Kernstück ist eine kurze KI-Richtlinie mit Eingaberegeln: keine personenbezogenen Daten und keine Geschäftsgeheimnisse in öffentliche KI-Tools, Anonymisieren als Standard, besondere Datenkategorien niemals. Eine brauchbare erste Version passt auf zwei bis drei Seiten. Wichtig ist nicht Perfektion, sondern dass die Regeln existieren, unterschrieben sind und im Team bekannt gemacht wurden.
Schritt 3: Team schulen (4 bis 6 Stunden Vorbereitung plus 1 bis 2 Stunden je Person)
Alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, brauchen ein Grundverständnis: wie die Werkzeuge funktionieren, wo sie irren (Halluzinationen), welche Daten hinein dürfen und wie man Ergebnisse prüft. Wer die Schulung selbst erstellt, sollte den Vorbereitungsaufwand nicht unterschätzen: Inhalte recherchieren, Beispiele aus dem eigenen Arbeitsalltag aufbereiten, Materialien erstellen. Alternativ gibt es externe Kurse, die Preisspanne am Markt reicht von rund 40 bis über 500 Euro pro Person.
Schritt 4: Nachweise dokumentieren (etwa 1 Stunde Einrichtung)
Ohne Dokumentation ist die beste Schulung im Ernstfall wertlos. Halten Sie fest: wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult. Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate gehören in einen Compliance-Ordner, digital oder physisch. Genau diese Nachweisbarkeit ist der Punkt, auf den es bei Art. 4 in der Praxis ankommt.
Schritt 5: Verantwortung und Prozesse klären (1 bis 2 Stunden)
Benennen Sie eine KI-verantwortliche Person als Anlaufstelle. Definieren Sie zwei einfache Prozesse: wie neue KI-Werkzeuge vor der Nutzung geprüft und freigegeben werden, und wie Vorfälle gemeldet werden, etwa wenn versehentlich Kundendaten in ein öffentliches Tool gelangt sind. Schnelles Melden muss Vorrang vor Schuldzuweisung haben, viele Datenschutzpflichten sind fristgebunden.
Schritt 6: Aktuell halten (2 bis 3 Stunden pro Jahr)
Die Rechtslage bewegt sich: Der Digital Omnibus 2026 hat Fristen und Formulierungen angepasst, weitere Leitlinien folgen. Planen Sie eine halbjährliche Kurzüberprüfung ein: Stimmt das Inventar noch, gab es Rechtsänderungen, sind neue Mitarbeitende geschult. Ein festes Kalenderdatum genügt.
Die ehrliche Rechnung
| Posten | Realistischer Aufwand |
|---|---|
| Interne Arbeitszeit für die Schritte 1 bis 6 | 10 bis 15 Stunden im ersten Durchlauf |
| Bewertet mit einem Unternehmerstundensatz von 60 bis 100 Euro | 600 bis 1.500 Euro an gebundener Arbeitszeit |
| Externe Einzelkurse (optional, je nach Anbieter) | 40 bis über 500 Euro pro Person |
| Laufende Pflege | 2 bis 3 Stunden pro Jahr |
Selbst umsetzen ist also machbar, aber nicht kostenlos. Die Währung ist Ihre Zeit. Für sehr kleine Teams mit einer Person, die Zeit und Interesse an Rechtsthemen mitbringt, ist der Eigenbau ein realistischer Weg. Knapp wird es, wenn niemand die Stunden übrig hat oder die Dokumentation im Alltag liegen bleibt, denn genau die zählt im Ernstfall.
Häufige Fragen
Gilt Art. 4 auch für kleine Betriebe mit fünf Mitarbeitenden?
Ja. Art. 4 kennt keine Untergrenze nach Unternehmensgröße. Entscheidend ist, ob KI-Systeme eingesetzt werden, nicht wie viele Personen im Betrieb arbeiten.
Reicht eine einmalige Schulung?
Als Grundstein ja, dauerhaft nein. Die Pflicht zielt auf ein fortlaufend angemessenes Kompetenzniveau. Praktikabel ist: solide Grundschulung plus kurze Auffrischung bei relevanten Rechts- oder Tool-Änderungen.
Drohen bei Verstößen gegen Art. 4 direkte Bußgelder?
Art. 4 taucht im Bußgeldkatalog der KI-Verordnung nicht mit einem eigenen Tatbestand auf. Relevant wird fehlende KI-Kompetenz vor allem mittelbar: über Betreiberpflichten, Aufsichtsverfahren, DSGVO-Vorfälle und Haftungsfragen. Wer Schulung und Nachweise vorweisen kann, steht in jedem dieser Szenarien deutlich besser da.
Der schnellere Weg
Wer die Schritte lieber fertig vorbereitet nutzen möchte: Die Kadenz KI-Schulung bündelt Schulung, Vorlagen (KI-Richtlinie, KI-Inventar, DSGVO-Checkliste) und automatische Schulungsnachweise für jede Person zu einem Preis pro Unternehmen (299 Euro netto, Einführungspreis bis 30.09.2026, danach 399 Euro netto). Kostenloser Selbstcheck ohne Anmeldung unter kadenzgroup.de/ki-check.
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Rechtsstand: Sommer 2026, inkl. Digital Omnibus. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
