KI-Verordnung

Nein, der AI Act wurde nicht verschoben

Was der Digital Omnibus wirklich geändert hat, was seit dem 2. August 2026 gilt und warum die 35-Millionen-Schlagzeile in die Irre führt. Die Fakten, ruhig erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschoben wurden nur die Hochrisiko-Pflichten: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028.
  • Die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 gilt seit Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in neuer Fassung: Maßnahmen ergreifen und dokumentieren.
  • Die Transparenzpflichten aus Art. 50 für Unternehmen gelten seit dem 2. August 2026.
  • Die Marktüberwachung läuft: das deutsche KI-MIG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, zentrale Behörde ist die Bundesnetzagentur.
  • Der Omnibus hat nicht nur entlastet: Art. 5 wurde um zwei neue Verbote ergänzt, wirksam ab dem 2. Dezember 2026.

Woher der Mythos kommt

Im Sommer 2026 hat die EU mit dem Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, Teile der KI-Verordnung angepasst. Die Verordnung trat am 27. Juli 2026 in Kraft. In vielen Schlagzeilen wurde daraus ein pauschales „Der AI Act wurde verschoben“. Das ist in dieser Form falsch, und wer sich darauf verlässt, übersieht die Pflichten, die längst gelten.

Was wirklich verschoben wurde

Verschoben wurden ausschließlich die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Für Anwendungen nach Anhang III, etwa KI in der Personalauswahl, gelten die entsprechenden Anforderungen nun ab dem 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, etwa KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten, ab dem 2. August 2028. Wer solche Systeme herstellt oder einsetzen will, hat mehr Zeit für die Umsetzung. Für den normalen Betriebsalltag mit Werkzeugen wie ChatGPT, Copilot oder Gemini ändern diese Fristen nichts.

Was heute schon gilt

Drei Pflichtenblöcke sind aktiv und wurden vom Omnibus nicht aufgeschoben.

Erstens die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4, in Kraft seit Februar 2025. Der Omnibus hat die Vorschrift zum 27. Juli 2026 neu gefasst: verlangt sind Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, ein garantiertes Kompetenzniveau ausdrücklich nicht mehr. In der Praxis heißt das: eine rollengerechte, dokumentierte Schulungsmaßnahme mit Beleg pro Person ist der übliche Weg, die Pflicht zu erfüllen. Sie gilt übrigens auch für externe Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten.

Zweitens die Transparenzpflichten aus Art. 50, wirksam seit dem 2. August 2026. Chatbots mit Kundenkontakt müssen als KI erkennbar sein. Täuschend echte KI-Bilder und KI-Videos sind zu kennzeichnen. Für veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gilt eine Hinweispflicht, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: nach den Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026 entfällt die Kennzeichnung für redaktionelle Inhalte, wenn eine dokumentierte menschliche Prüfung stattfindet und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Beide Bedingungen gelten zusammen.

Drittens die Marktüberwachung. Deutschland hat mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, die Zuständigkeiten geregelt: die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungsbehörde, koordiniert über das neue KoKIVO und betreibt einen kostenlosen KI-Service Desk mit einem Online-Werkzeug zur Risikoeinstufung. Die Behörde kann Verfahren aus eigener Initiative oder nach Beschwerden einleiten und Unterlagen anfordern.

Der Omnibus hat auch verschärft

Weniger bekannt ist die andere Richtung: der Digital Omnibus hat den Katalog der verbotenen Praktiken in Art. 5 um zwei neue Tatbestände ergänzt. Verboten werden Systeme zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen realer Personen sowie Systeme zur Erzeugung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, wirksam ab dem 2. Dezember 2026. Wer den Omnibus als reine Entlastung liest, liest ihn unvollständig.

Die Sache mit den 35 Millionen

Viele Beiträge arbeiten mit der Schlagzeile von 35 Millionen Euro Bußgeld. Der Blick in Art. 99 lohnt: die 35 Millionen oder 7 Prozent des Jahresumsatzes betreffen ausschließlich Verstöße gegen die verbotenen Praktiken aus Art. 5. Für die Pflichten, die den normalen Betrieb betreffen, liegt der Rahmen bei bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent. Und für kleine und mittlere Unternehmen sieht Art. 99 ausdrücklich vor, dass der jeweils niedrigere Betrag gilt. Ein Bußgeldrahmen ist zudem eine Obergrenze, keine Prognose. Panik ist kein Rechtsstand.

Was Sie jetzt konkret tun können

Die Grundausstattung ist überschaubar und in wenigen Tagen umsetzbar: ein KI-Inventar der genutzten Werkzeuge, eine schriftliche KI-Richtlinie mit benannter zuständiger Person, und eine dokumentierte Schulung mit persönlichem Nachweis für alle, die mit KI arbeiten. Damit sind die heute geltenden Pflichten im Kern abgedeckt, ganz ohne Hektik.

Wenn Sie zuerst wissen wollen, wo Ihr Unternehmen steht: der kostenlose KI-Pflicht-Check zeigt in 12 Fragen und 3 Minuten, welche Bereiche Sie voraussichtlich betreffen. Und wer die Schulungspflicht direkt abhaken möchte: die Kadenz KI-Schulung enthält die komplette Online-Schulung, alle Vorlagen des Umsetzungspakets und den automatischen Schulungsnachweis für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter, 299 Euro netto, einmalig für das gesamte Unternehmen.

Häufige Fragen

Wurde der EU AI Act verschoben?

Nein. Verschoben wurden nur die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Die Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 und die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten.

Gilt die Schulungspflicht aus Art. 4 noch?

Ja, seit Februar 2025. Die Neufassung vom 27. Juli 2026 verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, dokumentiert und rollengerecht. Ein garantiertes Kompetenzniveau wird nicht mehr gefordert.

Drohen wirklich 35 Millionen Euro Strafe?

Dieser Rahmen gilt nur für verbotene Praktiken nach Art. 5. Für die Pflichten des normalen Betriebs liegt die Obergrenze bei 15 Millionen oder 3 Prozent, und für KMU gilt ausdrücklich der jeweils niedrigere Betrag.

Wer kontrolliert die KI-Verordnung in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde, auf Grundlage des KI-MIG, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist. Sie betreibt auch einen kostenlosen KI-Service Desk.

Müssen KI-geschriebene Texte gekennzeichnet werden?

Für redaktionelle Inhalte nicht, wenn eine dokumentierte menschliche Prüfung stattfindet und die redaktionelle Verantwortung klar benannt ist. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.

Weitere Beiträge

Rechtsstand: 12. August 2026, inklusive Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744), Kommissions-Leitlinien zu Art. 50 vom Juli 2026 und KI-MIG. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.